Die Beteiligung an unserer Verdopplungsaktion war riesig! Vielen Dank! Insgesamt wurden 30.000 Euro aus den Verdopplungsbudgets und 38.363,72€ Privatspenden an die Vereine bei der Verdopplungsaktion verteilt.

Nutzungsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Verantwortung

      Verantwortlich für die regionale Spenden- und Sponsoringplattform Aus Liebe zur Region ist die Volksbank Bühl eG, Friedrichstr. 4, 77815 Bühl (nachfolgend Volksbank Bühl oder Bank).
    2. Das Förderkonzept der Volksbank Bühl

      Nachhaltigkeit spielt bei der Volksbank Bühl eine zentrale Rolle. Deshalb sehen wir es als unseren Auftrag an, Mensch und Umwelt in unserer Region zu fördern und zu schützen. Als Genossenschaftsbank beruht unser Selbstverständnis auf den genossenschaftlichen Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Die Verantwortung, die wir tragen, nehmen wir ernst und investieren in eine nachhaltige Zukunft.

      Wir sind regional verwurzelt und authentisch. Eine Bank die der Region, in der ihre Kunden und Mitglieder leben, etwas zurückgibt. Dazu streben wir langfristige Partnerschaften und Kooperationen zur Förderung der Region an. Mit unserem gesellschaftlichen Engagement möchten wir einen aktiven Beitrag zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) der Vereinten Nationen leisten.
    3. Ziel der Spenden- und Sponsoringplattform

      Ziel der Spenden- und Sponsoringplattform Aus Liebe zur Region ist die regionale Unterstützung verschiedenster gemeinnütziger Organisationen, Vereine und Institutionen. Gleichzeitig schaffen wir einen Überblick, welche Projekte in der Region unterstützt werden und stellen sicher, dass unsere Kunden ebenfalls einen aktiven Beitrag, durch Mitbestimmungsrechte und der Möglichkeit von Privatspenden, leisten können.

      Bildung
      Bildung ist der Schlüssel zu einem selbstständigen Leben und bietet Raum für Innovationen. Sie trägt zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsraums bei. Wir unterstützen deshalb Projekte, die bspw. die Infrastruktur an Schulen oder Gemeinschaftszentren verbessern oder, die grundsätzlich zur weiteren Wissensvermittlung beitragen.

      Kultur
      Kulturelle Projekte sind ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sie tragen entscheidend zur Lebensqualität bei, da sie Ausdruck von Kreativität und Identität sind. Die Unterstützung von Kulturprojekten beinhaltet unter anderem
      • die Förderung von Musik, Chören, Orchestern, Konzerten, Festivals
      • Förderung von Literatur
      • Förderung von bildender Kunst (Hobby-Bereich)
      • Kulturelle Bildung und soziokulturelle Projekte

      Soziales
      Für uns als Volksbank Bühl ist unsere soziale Verantwortung in der Region fest in unserem Geschäftsmodell verankert. Wir möchten etwas in der Region bewegen und Gutes tun. Deshalb unterstützen wir Projekte mit sozialem Charakter, um das freiwillige Engagement der Menschen und Organisationen in unserer Region zu fördern.

      Umwelt
      Der Schutz der Umwelt ist uns ein wichtiges Anliegen. Aufgrund dessen fördern wir Projekte im Bereich Umwelt, welche die nachhaltige Entwicklung unserer Region unterstützen. Beispiele für Projekte sind die Unterstützung bei der Wissensvermittlung über Anbaumethoden, biologischer Pflanzenschutz, Anschaffung von Pflanz- und Saatgut, Errichtung von Hochbeeten und Insektenhotels oder der Erschaffung einer Blumenwiese für Insekten.
    4. Spenden- und Sponsoringsumme

      Auf der Plattform Aus Liebe zur Region stellt die Volksbank Bühl einen jährlich neu festzulegenden Gesamtbetrag aus den ihr zur Verfügung stehenden Zweckerträgen des Gewinnspar-Lotterie-Sparens (Soziallotterie der Volksbanken Raiffeisenbanken des Gewinnsparverein e.V., www.gsv.de), sowie eigenen Spenden- und Sponsoringgeldern zur Verfügung. Dieser Betrag wird auf der Plattform regelmäßig veröffentlicht.
    5. Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

      Spendenempfänger kann jede nachgewiesene gemeinnützige Organisation, Institution oder jeder Verein mit Projekten innerhalb des Geschäftsgebiets der Volksbank Bühl sein.

      Sponsoringempfänger können verschiedene Organisationen (gegründet zur Erfüllung öffentlicher und nicht-kommerzieller Aufgaben), Institutionen oder Gruppen (Bürgerinitiativen, Theatergruppen, Sportmannschaften etc.) aus dem Geschäftsgebiets der Volksbank Bühl sein.
    6. Begrifflichkeiten / Definition

      Projektträger
      Hiermit sind gemeinnützige Vereine sowie andere Organisationen oder Einrichtungen gemeint, die sich mit einer Bewerbung um finanzielle Förderung gem. diesen Nutzungsbedingungen an dieser Plattform beteiligen.

      Projektinitiator
      Dieser ist der Ersteller eines Projektes auf der Plattform und Ansprechpartner für etwaige Rückfragen. Der Projektinitiator ist vom Projektträger bevollmächtigt und handelt in seinem Namen. Der Projektinitiator muss volljährig sein.

      Projekt
      Das dargestellte Vorhaben des Projektträgers, unter Darlegung der geplanten Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin, dem Zeitrahmen sowie der Kosten und Ressourcen (Spendenziel) unter Darstellung des konkreten Vorhabens.

      Projektlaufzeit
      Benennt das Datum, bis zu dem eine Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform möglich ist. Dieser Zeitpunkt wird auch als Projektende oder Laufzeitende bezeichnet und vom Projektinitiator festgelegt. Nach Ablauf dieses Zeitpunktes können keine Spenden oder Spendencoupons diesem Projekt zufließen.

      Spender
      Nutzer dieser Plattform, die einen oder mehrere Projektträger mit ihrer Spende finanziell unterstützen wollen. Der Spender (Nutzer) entscheidet, ob seine persönlichen Daten auf der Plattform sichtbar gemacht werden.

      Privatspende
      Unwiderrufliche freiwillige finanzielle Unterstützung an einen oder mehrerer Projektträger ohne Anspruch auf eine Gegenleistung. Die Spende an den jeweils gewählten Projektträger wird unter Auswahl und Einschaltung eines Zahlungsdienstleisters (giropay, Kreditkarte oder weitere vom Spender im Zahlungsvorgang auswählbare Dienstleister) über ein Treuhandkonto der Volksbank Bühl abgewickelt. Die Gelder werden dem Projektträger nach Erreichung seines Spendenziels, spätestens jedoch nach Ablauf der Projektlaufzeit überwiesen.

      Spendenherzle, Spendencode und Spendengutscheine
      Werden von der Volksbank Bühl bei verschiedenen Anlässen an Mitglieder und Kunden ausgegeben. Der individuelle Spendencode kann sowohl elektronisch als auch über einen Spendengutschein verteilt werden. Der Spendencode ist auf den Spendengutscheinen aufgedruckt. Jedem Spendencode ist ein individueller Betrag zugeordnet, der in Spendenherzle (ein Spendenherzle entspricht einem Euro) ausgedrückt wird. Sofern dieser 10,00 Euro übersteigt, kann der Betrag auf mehrere Projektträger nach beliebigem Ermessen verteilt werden. Ebenso hat jeder Spendencode eine festgelegte Gültigkeitsdauer. Nach Ablauf dieser kann der Spendencode nicht mehr eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

      Spendenbescheinigung
      Bescheinigung, die vom Projektträger nach amtlichem Muster an Spender ausgestellt wird. Eine Erstellung wird nur auf Veranlassung des Spenders durchgeführt, der zu diesem Zwecke dem Projektträger seine persönlichen Daten übermittelt hat. Für die Richtigkeit, die Ausstellung sowie die zur Verfügungstellung ist allein der Projektträger verantwortlich.

      Reinertragsnachweis
      Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Spendenmittel, die gesetzmäßig bei einer Soziallotterie anfallen. Die Volksbank Bühl schüttet den auf ihr Haus entfallenden Anteil aus dem Gewinnsparen gemäß den Bestimmungen zur Vergabe von Reinerträgen aus. Hierzu zählt unter anderem, dass der Empfänger die Mittel für ein konkretes Projekt verwendet und hierüber der Volksbank Bühl vor Bereitstellung der Mittel einen Reinertragsnachweis ausstellt.

      Co-Funding
      Unter Co-Funding verstehen wir die zur Verfügung Stellung von zusätzlichen Spendenmitteln der Volksbank Bühl.

      Spendenziel, Finanzierungsziel
      Beschreibt den vom Projektträger für das beschriebene Projekt benötigten Bedarf an finanzieller Unterstützung. Näheres regelt die Projektbeschreibung, für die der Projektträger allein verantwortlich ist.
  2. Teilnahmebedingungen

    1. Umfang der Teilnahmebedingungen

      Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
    2. Projekte

      Die Projektträger dürfen auf der Spendenplattform nur konkrete Projekte veröffentlichen, die innerhalb von 18 Monaten nach Einreichung starten oder sich bereits in der Umsetzung befinden. Die Laufzeit einzelner Projekte auf der Spendenplattform ist auf 12 Monaten begrenzt. Dieser Zeitpunkt wird auch als spätestes Projektende oder Laufzeitende bezeichnet. Im Einvernehmen mit den Projektträger kann die Volksbank Bühl die Laufzeit verlängern.

      Die Frist beginnt mit Veröffentlichung (Voraussetzung: Freigabe durch die Bank) des Projektes auf der Spendenplattform Aus Liebe zur Region. Über die Zulassung und Veröffentlichung einer Bewerbung auf der Plattform entscheidet die Volksbank. Sie kann Bewerbungen um finanzielle Förderung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

      Die Veröffentlichung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Nutzungsbedingungen erfüllt sind. Projekte, die bereits von der Volksbank Bühl unterstützt werden, werden nicht auf der Plattform veröffentlicht und können somit an der Spendenaktion nicht teilnehmen (keine Doppelförderung).

      Registrieren können sich gemeinnützige Organisationen, Vereine und Institutionen aus dem Geschäftsgebiet der Volksbank Bühl. Jede Organisation darf innerhalb eines Zeitraums nur ein Projekt auf der Plattform einstellen. Der Mindestbetrag für ein in dieser Form angelegte Spendensammelaktion beträgt 250 Euro. Teilprojekte sind zulässig. Auch hier ist eine Mindestfinanzierung von 250 Euro notwendig. Die Projektlaufzeit wird individuell vom Projektträger festgelegt, wobei diese die Dauer von 12 Monaten nicht überschreiten darf.

      Bei eingereichten Sponsoringprojekten besteht kein Mindestbetrag für die Förderung. Sponsoringprojekte werden nicht auf der Plattform veröffentlich, sondern die Förderung erfolgt durch die Sponsoringmittel der Volksbank Bühl.
    3. Förderkriterien

      Die Volksbank Bühl fördert keine Projekte mit religiöser Ausrichtung sowie, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Zudem werden keine Vereine, Institutionen und Projekte unterstützt, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Volksbank Bühl schaden.

      Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.

      Die Spende ist im Geschäftsgebiet der Volksbank Bühl (Postleitzahlgebiet 76534, 77694, 77731, 77815, 77830, 77833, 77836, 77839, 77866) einzusetzen.
    4. Bewerbung und Vergabe der Spenden- und Sponsoringmittel

      1. Kosten

        Die Teilnahme ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
      2. Bewerbung

        Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über www.aus-liebe-zur-region.de. Dort muss die gemeinnützige Organisation sowie das geplante Projekt (die Verwendung der Spende und Sponsoring) beschrieben werden. Jede Organisation darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden. Bei größeren Organisationen mit mehreren Unterabteilungen (bspw. ein größerer Sportverein mit einer Handball-, Fußball- und Turnabteilung) registriert sich die jeweilige Unterabteilung mit der vertretungsberechtigten Person.

        Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Daten zur Organisation können nachträglich nur in Rücksprache mit der Volksbank Bühl geändert werden.

        Die Bewerbungsunterlagen werden u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung liegen im Ermessen der Volksbank Bühl. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an den Spenden- und Sponsoringaktionen besteht nicht.

        Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann das Vereins-/Organisations-Logo mit bis zu 5 Bildern (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden. Ist kein Logo der Organisation vorhanden, wird das Keyvisual der Plattform Aus Liebe zur Region eingesetzt. Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder (max. Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden.

        Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt die Organisation, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte.

        Bei der Bewerbung um Sponsoringmittel werden die Projekte nicht auf der Plattform veröffentlicht. Hier gelten die zu treffenden Sponsoringvereinbarungen zwischen den einzelnen Organisationen und der Volksbank Bühl.
      3. Nutzung

        Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Volksbank Bühl übertragen. Außerdem wird der Volksbank Bühl das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Teilnehmers im Rahmen dieser und zukünftiger Spenden- und Sponsoring-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf das Fotografieren im Rahmen einer Spendenübergabe und die Nutzung dieser Bilder durch die Volksbank Bühl.
      4. Zeitraum

        Das Registrieren von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen sowie das Einstellen von Projekten auf der Plattform Aus Liebe zur Region ist jederzeit möglich. Die maximale Dauer für ein Projekt beträgt 12 Monate.

        Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen zum Stichtag erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen der Vereine werden vor der Freischaltung durch Mitarbeiter der Volksbank Bühl geprüft und anschließend auf der Internetseite www.aus-liebe-zur-region.de veröffentlicht.
      5. Vergabe der Spendenherzle

        Die Spendenherzle sind grundsätzlich für die Mitglieder der Volksbank Bühl erhältlich. Die Mitglieder erhalten die Spendenherzle im persönlichen Beratungsgespräch oder bei Veranstaltungen. Darüber hinaus werden den Kunden und Mitgliedern mit dem gebuchten Modul „Nachhaltigkeit“ des Girokontos der Volksbank Bühl, Spendenherzle ausgehändigt. Zusätzlich werden die Spendenherzle an Dritte bei besonderen Anlässen verteilt.

        Die Mitglieder und Kunden der Volksbank Bühl dürfen durch die Einlösung der Spendenherzle mitentscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden. Ein Spendenherzel hat einen Wert von 1 Euro. Die Spendenherzle werden in Form von Gutscheinen ausgegeben. Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendenherzle kann nicht geltend gemacht werden.
    5. Spendencode-Einlösung im Internet

      Die von der Volksbank Bühl ausgegebenen Spendencodes (Spendenherzle in Form von Gutscheinen) können auf der Spendenplattform nach Belieben an die teilnehmenden Projekte verteilt werden. Voraussetzung ist, dass das insgesamt zur Verfügung gestellte Spendenbudget zum Zeitpunkt der Code-Einlösung noch nicht ausgeschöpft ist.

      Die Code-Einlösung erfolgt über die dafür vorgesehene Schaltfläche auf der Plattform. Dort wird der Spendencode eingegeben und kann anschließend auf das jeweilige Projekt gespendet werden.

      Wenn das zur Verfügung gestellte Budget vor Ende der Aktion ausgeschöpft ist, kann kein Guthaben mehr verteilt werden. Die Volksbank Bühl behält sich vor, das Budget während des Aktionszeitraums ggf. zu erhöhen.
      1. Privatspenden

        Privatspenden können in einer Höhe von mindestens 5,00 Euro bis max. 10.000 Euro gespendet werden. Die Spende kann per giropay oder Kreditkarte gezahlt werden.
    6. Kommentierung

      Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
    7. Benachrichtigung und Spendenauszahlung

      Die teilnehmenden Organisationen der Spendenaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Spendenauszahlung erfolgt auf das vom Verein auf der Spendenplattform angegebene Konto, spätestens nach Ende der Aktion.

      Die Projekte, die bereits vor Ende der Aktion ihr Projektziel komplett erreicht haben, erhalten ihre Spende mit dem nächsten Abrechnungsrhythmus.

      Organisationen, die zum Projektende ihr Spendenziel nicht erreicht haben, erhalten danach den Betrag, der bis zum Projektende für das jeweilige Projekt gespendet wurde.

      Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich die Organisation, der Volksbank Bühl nach Spendeneingang eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) auszustellen und diese auf dem Postweg an die Volksbank Bühl zu übermitteln.

      Bei nicht Zustandekommen des geförderten Projektes behält sich die Volksbank Bühl vor, die Spende zurückzufordern.
  3. Aussetzung des Wettbewerbs

    Die Volksbank Bühl behält sich das Recht vor, die gesamte Förderaktion oder auch Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
  4. Haftungsbeschränkungen

    Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Volksbank Bühl und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Volksbank Bühl im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen allein dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

    Jeder Bewerber stellt die Volksbank Bühl – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

    Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Volksbank Bühl insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

    Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

    Die Volksbank Bühl kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
  5. Datenschutz

    Die Volksbank Bühl und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzbestimmungen der Volksbank Bühl unter https://www.volksbank-buehl.de/service/rechtliche-hinweise/datenschutzhinweis-zur-website.html verwiesen. Durch die Registrierung auf der Spendenplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Volksbank Bühl die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Volksbank Bühl behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social-Media-Kanälen der Volksbank Bühl, der Internetseite der Volksbank Bühl und auf Medien zur Bewerbung der Spendenplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an info@volksbank-buehl.de gegenüber der Volksbank Bühl per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Spendenplattform zurückzutreten.
  6. Sonstiges

    Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
  7. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.